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CREW8 Werbeagentur
Markt 35
4363 Pabneukirchen
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auf das nächste Level

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der CREW8 Werbeagentur OG

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Crew8 Werbeagentur OG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.  

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.    

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein. 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. 

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; 

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000 oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 

9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 

9.7 Aufträge und Stundenpakete, die bereits fakturiert wurden, können nicht mehr storniert werden. Die Rechnungsstellung markiert den Abschluss des Transaktionsprozesses, und ab diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung, die sicherstellt, dass abgerechnete Leistungen ordnungsgemäß erfasst und bearbeitet werden können.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

11. Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung 

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand (Der Gerichtsstand muss in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit vereinbart werden) für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

16. Verwendung von Material nach Vertragsabschluss

16.1 Nach Vertragsabschluss oder vorzeitiger Vertragsauflösung ist die Agentur berechtigt von ihr im Zuge der Vertragserfüllung geschaffenes Material, Ideen, Konzepte, Fotos und sämtliches aus dem Vertrag entstandenes Werk, für eigene Zwecke – vor Allem für Werbung und Internetauftritte – zu verwenden. Der Kunde erteilt daher seine Zustimmung zur Nutzung des aus dem Auftrag entstanden Materials in diesem Umfang.

16.2 Der Kunde ist nicht berechtigt und die Agentur nicht verpflichtet die Herausgabe von Rohmaterial, insbesondere Vorentwürfe, Konzepte, ungeschnittene Videos, nicht verwendete Fotos, etc. zu verlangen. Die Agentur ist ausschließlich zur Lieferung des mit Vertrag konkret definierten Werkes verpflichtet. Daten, Videos, Entwürfe, Fotos die im Zuge der Vertragserfüllung von der Agentur erstellt wurden und deren Nutzung dem Kunden nicht konkret eingeräumt wurde, verbleiben im Eigentum der Agentur.

17. Haftung von Impressum / DSGVO / Datenschutz & sonst. gesetzlichen Richtlinien

17.1 Die Crew8 Werbeagentur verpflichtet sich die rechtlichen Seiten auf allen Webseiten / Seiten wie Impressum, Datenschutz, AGBs & alles im Bereich DSGVO nach besten Gewissen einzufügen. Die Haftung über den Inhalt der Seiten übernimmt jedoch der Kunde, die CREW8 Werbeagentur ist hier ausgeschlossen.

18. Rücktritt vom Vertrag

Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird.

• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

19. Veröffentlichung der Kundenlogos nach Abwicklung und Freigabe des Kundenauftrags
Nach einem bestätigten Auftrag/Angebot, sind wir berechtigt, das Kundenlogo des Kunden auf unserer Webseite als „Kunde“ zu veröffentlichen.
Sollte der (Kunden)Auftrag über Dritte oder einen Vermittler an uns eingehen, darf ebenso auch das Logo des Kunden veröffentlicht werden. Dies wird mit dem Auftragsvermittler schriftlich abgestimmt.

Domain / Webhosting AGB's

§1
Gegenstand des Vertrages

1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Speicherplatz des Anbieters zur Speicherung der Website des Kunden und die Einstellung dieser Website in das World-Wide- Web.

2. Gegenstand dieses Vertrages ist weiters die Einrichtung eines E-Mail-Accounts für den Kunden und die Speicherung von E-Mails des Kunden.

3. Der Kunde wünscht des Weiteren die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains. Gegenstand dieses Vertrages ist auch die Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domains durch den Anbieter.

4. Der Anbieter verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden dieses Vertrages gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind.Falls die Prüfung dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains beantragen. Die Anträge sind für Domains an die Domain Registrierungsstelle NIC vom Anbieter sofort zu melden. Falls die Prüfung dieses Vertrages ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon
unterrichten.Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat der Anbieter nicht.

5. Rückfragen, die der Anbieter nach der Domain-Anmeldung von den Vergabestellen (NIC) erhält, wird der Anbieter zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten. Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains schuldet der Anbieter nicht.

6. Soweit nachfolgend im Vertrag auf die sogenannte Kundendomain Bezug genommen wird, ist damit die vom Kunden tatsächlich verwendete Domain gemeint.

§2
Pflichten des Anbieters

1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Nutzung des untenstehenden Speicherplatzes (je nach Vertrag) auf einem Server, der zur Speicherung einer Website geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich nach freiem Ermessen des Anbieters um einen eigenen Server des Anbieters oder um einen virtuellen Server.

2. Der vertragsgegenständliche E-Mail-Account umfasst den untenstehenden Speicherplatz für E-Mail-Daten unter der genannten Domain.

3. Weitere Leistungen des Anbieters sind am Ende des Vertrages ersichtlich.

4. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gemäß dieses Vertrages gespeicherte Website des Kunden im World-Wide-Web abrufbar ist und dass der Kunde die technische Möglichkeit hat, die gemäß dieses Vertrages gespeicherten E-Mails über das Internet abzurufen.

5. Der Anbieter schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zum nächsten Internet-Knoten.

6. Der Anbieter ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt, die Verfügbarkeit des Servers Montag – Sonntag in der Zeit von 1:00 bis 12:00 Uhr für maximal 20 Stunden pro Kalendermonat zu unterbrechen. Sofern für den Anbieter absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird der Anbieter dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.

7. Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf die gemäß dieses Vertrages gespeicherten E-Mails und die gleichfalls gespeicherte Website zu ermöglichen, erstellt der Anbieter einen Benutzer. Der Benutzername und das erstellte Passwort werden vom Anbieter an den Kunden übermittelt. Aus Sicherheitsgründen gibt der Anbieter dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.

8. Der Anbieter wird sich stets bemühen, den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und zu verhindern, dass die E-Mail-Kommunikation des Kunden durch Dritte überwacht wird. Eine Gewähr dafür, dass die E-Mail-Kommunikation unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangt, kann der Anbieter indes nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im World-Wide-Web nicht übernehmen.

9. Der Anbieter weist darauf hin, dass Nutzungsaktivitäten im gesetzlich zulässigen Umfang überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und sonstigen personenbezogenen Daten sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden AGBs und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

10. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, auf dem Portal bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Diensten einzustellen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und laufende kostenpflichtige Dienste vor einer Änderung des jeweiligen Dienstes ordnungsgemäß erfüllen.

11. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die E-Mail-Kommunikation des Kunden zu überwachen oder regelmäßig zu kontrollieren.

12. Der Anbieter ist dazu verpflichtet Störungen sowie auch Ausfälle des Web-Hostings oder des E- Mail-Verkehrs (nach 30 Minuten des Ausfalls) den Kunden über die Störung zu benachrichtigen und die Störung so schnell wie möglich zu beheben.

 

§3
Pflichten des Kunden

1. Sollte es bei der Nutzung des Servers dieses Vertrages zu Störungen kommen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten vertraulich zu behandeln. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass ein unbefugter Zugriff auf diese Daten durch Dritte nicht möglich und Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte ausgeschlossen werden kann.

3. Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn der Anbieter einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte vorher schriftlich zustimmt.

4. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche Inhalte auf den vertragsgegenständlichen E-Mail-Accounts zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.

5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, welche aus Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

6. Die Freistellungsverpflichtung des Kunden dieses Vertrages gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail-Account gespeichert beziehungsweise über diesen E-Mail-Account an Dritte übermittelt hat.

7. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains -gleich aus welchem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.

8. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der NIC Domains anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der NIC Domains sind im Internet über „www.nic.at“ abrufbar.

9. Für die Eintragung der Domains bei der NIC Domainregistrierungsstelle in Österreich ist der Anbieter IT4FUTURE, der rechtliche Besitzer der Domain ist der Kunde. Möchte der Kunde als Ansprechperson der Domain hinterlegt werden, ist er verpflichtet dies dem Anbieter zu berichten. Nach den Vergabebestimmungen der NIC AT muss der Administrator/Abrechnungs-Administrator in der Organisation angesiedelt sein und in Österreich seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Als Administrator/Abrechnungs-Administrator wird Standard das Unternehmen IT4FUTURE eingetragen.

10. Der Kunde ist für die eigens eingestellten Inhalte auf den Server voll verantwortlich. Der Kunde erklärt und garantiert gegenüber dem Anbieter daher, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm auf den Server gespeicherten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf dem Server einzustellen und die Nutzungsrechte dieser AGB dem Anbieter zu gewähren.

$4
Sperrung von Inhalten; Sperrung des
E-Mail-Accounts

1. Wenn und insofern der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung dieses Vertrages zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World-Wide-Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Dies gilt auch, wenn und insofern der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail-Account entgegen der Zusicherung dieses Vertrages zur Speicherung bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt.

2. Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Zusicherung dieses Vertrages zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen.

3. Die Rechte stehen dem Anbieter auch zu, sofern und solange der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug ist.

§5
Zahlungsmodalitäten

1. Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung am Anfang des Jahres in Rechnung stellen.

2. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

§6
Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel seiner Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern und Netzwerktechnik und ebenso bei Datenverlust aufgrund eines Ausfalles, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.

5. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen des Anbieters oder Dritten, für die der Anbieter haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für den Anbieter möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen zum Server sowohl auch nicht bei einem Stromausfall des Rechenzentrums.

6. Die Anmeldung ist Ihnen nur erlaubt, wenn der Nutzer volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.

7. Der Anbieter ist verpflichtet, die dort vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erbringung der Dienste einzuhalten.

§7
Laufzeit; Kündigung

1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 2 Jahren zum Ende des Jahres gekündigt werden.

2. Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.

3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn:
– der Kunde seine Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nachhaltig verletzt
– der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß diesem Vertrag nicht nachkommt.

4. Nach Beendigung dieses Vertrages ist der Anbieter verpflichtet, alle Erklärungen zu unterzeichnen, die der Kunde benötigt, um Änderungen an den vertragsgegenständlichen Domain-Eintragungen bei der NIC AT vorzunehmen. Zudem ist der Anbieter verpflichtet den „Domain-Auth-Code“ dem nächsten Anbieter des Kunden auszuhändigen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Erklärungen des Anbieters benötigt werden, um Änderungen an den Angaben zum technischen Ansprechpartner
(„Technischer Admin“), an den eingetragenen Name Servern, am Zonenverwalter sowie an der Rechnungsanschrift („Rechnungsadministrator“) vorzunehmen.

5. Der Anbieter schuldet die Erfüllung seiner Verpflichtungen erst nach Aufforderung durch den Kunden und nachdem der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt hat.

§8
Schlussbestimmungen 

1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

2.Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Linz als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

4. Gegenstand dieses Auftrages sind Internetdienstleistungen im Rahmen der vom Auftragnehmer auf seinen Internetseiten angebotenen und in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen konkretisierten Produkten. Diese Vereinbarung ist als Ergänzung zu den AGB von IT4FUTURE zu verstehen.

5. Folgende Datenkategorien werden verarbeitet: Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bestelldaten.
6. Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung: Kunden, Interessenten, Lieferanten, Mitarbeiter, Bewerber, Ansprechpartner & Geschäftspartner.

7. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenerhebung, – Verarbeitung und-nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

8. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Bestätigung der mündlichen Weisungen sollte von Auftraggeber und Auftragnehmer zusammen mit der Vereinbarung so aufbewahrt werden, dass alle maßgeblichen Regelungen jederzeit verfügbar sind. Weisungen können per Mail beantragt werden. Sämtliche Mitarbeitenden von IT4FUTURE sind befugt, Weisungen des Auftraggebers anzunehmen und auszuführen. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners ist dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich der Nachfolger bzw. der Vertreter mitzuteilen. Falls Weisungen die unter § 1 dieses Vertrages getroffenen Festlegungen geändert aufgehoben oder ergänzt werden, sind sie nur zulässig, wenn eine entsprechende neue Festlegung erfolgt.

9. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln.

11. Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat.

12. Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel 3 der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

13. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, im Auftrag des Auftragnehmers zu vernichten. Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format, herauszugeben.

14. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

15. Die Datenverarbeitungstätigkeiten erfolgen in Österreich, in der Schweizoder innerhalb der EU bzw. des EWR. Für die Schweiz gilt ein mit dem EU-Recht vergleichbares Datenschutzniveau. Eine Datenübermittlung in die Schweiz ist datenschutzrechtlich zulässig.

16. Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für Serverüberprüfungen sowie drittsoftwarespezifische Arbeiten hinzuziehen. Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines neuen Sub- Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann.

Mit den Auftragsbestätigungen und auch als allgemeiner Kunde nehme ich, als Kunde den Webhosting & Domain – Vertrag an und bestätige die DSGVO und Auftragsverarbeitung.